
Aufhebungsvertrag
1. Wissenswertes zum Aufhebungsvertrag
2. Vorteile und Tücken eines Aufhebungsvertrages
3. Hilfe durch den Fachanwalt
Wissenswertes zum Aufhebungsvertrag
Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Zuzüglich zehn alternativer Möglichkeiten für das Beenden eines Arbeitsvertrages gibt es den Aufhebungsvertrag und der ist die einzige Maßnahme ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu lösen. Aus Warte der Agentur für Arbeit ist gerade diese Einvernehmlichkeit das Problem, da der Arbeitnehmer deswegen seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet, erhält er dafür eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.
Aufhebungsverträge machen also nur dann Sinn, wenn im Anschluss eine neue Arbeitsstelle angetreten wird und deswegen der Anspruch auf Arbeitslosengeld sowieso entfällt oder der Aufhebungsvertrag so gestaltet wird, dass er keine Sperre des Arbeitslosengeldes nach sich zieht. Immer muss der Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist berücksichtigen und der Arbeitgeber muss zuvor eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung mit Bestimmtheit in Aussicht stellen.
Vorteile und Tücken eines Aufhebungsvertrages

Der Nutzen des Aufhebungsvertrages liegt ohne Zweifel weitgehend auf der Seite des Arbeitgebers. Er entzieht sich mit dem Vertrag, den mit einer betriebsbedingten Kündigung verknüpften rechtlichen Unwägbarkeiten und nicht zuletzt den damit auch nebenher auflaufenden Kosten.
Fast ebenso liegt der Fall, wenn der Arbeitnehmer wegen einer Verfehlung, Anlass zu einer ordentlichen oder gar außerordentlichen Kündigung gegeben hat, denn dann ist der Aufhebungsvertrag eine gesichtswahrende Lösung. Kann es doch ganz im Sinne des Mitarbeiters sein, der Bewertung seiner Verfehlung durch ein Gericht zu entgehen.
Aber weil im Normalfall die Vorzüge eines Aufhebungsvertrages fast immer beim Arbeitgeber liegen, hat der Arbeitnehmer an sich eigentlich keinen Grund, sich darauf einzulassen. Genau deswegen werden Aufhebungsverträge häufig mit einem Abfindungsangebot und dem Vorschlag ein überdurchschnittlich gutes Arbeitszeugnis zu erstellen verbunden.
Dessen ungeachtet sollten Arbeitnehmer sich stets eine Bedenkzeit erbitten und einen Aufhebungsvertrag keinesfalls sofort unterzeichnen. Da direkt, wenn der Aufhebungsvertrag unterschrieben wurde, gibt es kaum eine Möglichkeit diesen anzufechten oder zu widerrufen, demnach ist es immer ratsam vor der Unterzeichnung die Einschätzung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht zu beanspruchen.
Hilfe durch den Fachanwalt
Holen Sie sich professionelle Unterstützung bei Ihrem Aufhebungsvertrag
Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer aus Erlangen. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 09131 9293335
Das könnte Sie auch interessieren:
Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht
Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.
Arbeitsrecht Hotline:
09131-9293335
Weitere Informationen
Fristlose Kündigung
Ordentliche Kündigung
Abmahnung
Urlaub
Abfindung
Arbeitslosengeld
Unsere Standorte
Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Standorte anzeigen
- Aachen
- Augsburg
- Berlin
- Braunschweig
- Bremen
- Bochum
- Bonn
- Chemnitz
- Darmstadt
- Dresden
- Dortmund
- Düsseldorf
- Duisburg
- Essen
- Erlangen
- Erfurt
- Frankfurt
- Freiburg
- Gießen
- Halle
- Hamburg
- Hannover
- Heidelberg
- Karlsruhe
- Kiel
- Koblenz
- Köln
- Ludwigshafen
- Leipzig
- Mainz
- Mannheim
- Mönchengladbach
- München
- Nürnberg
- Offenbach
- Oldenburg
- Potsdam
- Regensburg
- Stuttgart
- Wiesbaden
- Würzburg
- Wuppertal