Der Arbeitsvertrag
Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages
Der Arbeitgeber ist eine Partei im Arbeitsvertrag, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, wobei es sich um eine juristische oder natürliche Person handeln kann. Die Arbeitgeber sind typischerweise Selbstständige, Unternehmer oder eine Personengesellschaft, indes ist auch eine Privatperson, die stundenweise eine Babysitterin beschäftigt, Arbeitgeber.
Ein Arbeitnehmer ist die andere Partei im Arbeitsvertrag, denn ohne gäbe es die Arbeitgeber gleichfalls nicht. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei Arbeitnehmern immer um natürliche Personen, die Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellen und eine Arbeitstätigkeit wahrnehmen. Falls ein Arbeitnehmer ein Arbeitsangebot annimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht die Arbeitszeit, den Erbringungsort und die Inhalte der Arbeit betrifft.
Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages
Für Arbeitsverträge bestehen grundsätzlich keine Formvorschriften, das heißt, sie können mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Dabei ist der Arbeitgeber bei einem mündlichen Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterschriebene Niederschrift über den Vertragsbeginn und alle wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages spätestens einen Monat nach Beginn der Tätigkeit auszuhändigen.
Abgesehen von den Angaben zu den Vertragsparteien gehören Beginn, Dauer sowie manchmal das Arbeitsvertragsende hinein, auch kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten hinzu – mit den Schlussbestimmungen endet der Arbeitsvertrag.
Die Darlegungen zur Arbeitsleistung unterteilen sich in die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit und eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Entsprechend sollten Nebenpflichten, wie Sorgfaltspflicht, Arbeitsschutz, Pünktlichkeit, Krankmeldung, und Verschwiegenheit, Erwähnung finden.
Unter den Punkt Vergütung gehört neben Lohn und Gehalt auch, wie sich das Arbeitsentgelt zusammensetzt, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Auf keinen Fall fehlen sollten die Angaben zu Gratifikationen, Aufwendungsersatz, Zulagen sowie vermögenswirksamen Leistungen.
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