Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Die Abgeltung der Leistungen eines Anwalts erfolgt in Deutschland zwingend entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, wobei im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage bildet. Möchte der Mandant des Anwalts in einem Verfahren zum Beispiel 8.000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert ebenfalls 8.000 Euro. Je nachdem, welche Tätigkeiten vereinbart wurden, kann der Anwalt bestimmte RVG-Gebührensätze zugrunde legen.
Etwas anders stellt die Berechnung des Streitwertes dar, wenn es in dem Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle andere Berechnungsregeln vor. Insofern es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, ergibt sich ein Streitwert von einem Monatsgehalt, bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung dagegen, drei Monatsgehälter.
Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?
Es kommt ergo immer darauf an, welche Tätigkeiten sich aus dem Auftrag des Mandanten ergeben. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 8.500,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 558,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 362,70 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 558,00 Euro, also 669,60 Euro. Zuzüglich der üblichen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1.252,24 Euro.
Der Betrag ergibt sich nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 558,00 Euro addiert werden und es resultiert daraus ein Gesamtbetrag von 1.916,26 Euro. Doch auch bei einer Beendigung mit Urteil summieren sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Rechenbeispiel auf 3.671,09 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 4.509,13 Euro.
Je höher der Streitwert, desto höher ist die Gebühr und weil mit Höhe des Streitwerts auch die Verantwortung und das damit einhergehenden Haftungsrisikos ansteigen, erhöhen sich auch die Gebühren, doch nicht linear, sondern degressiv.
Sicherlich kann ein Gerichtsverfahren durchaus teuer werden, dabei sind hier die eventuell zusätzlich anfallenden Kosten für Zeugen und Sachverständige unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte in Erlangen werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.
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