Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Bevor für eine Beratung oder Vertretung durch einen Anwalt Kosten anfallen, empfehlen wir Ihnen, unsere kostenlose Ersteinschätzung, im Rahmen unserer Soforthilfe. Dafür reicht ein Anruf unserer Nummer 09131-9293335. Hier sind Sie mit einem aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt verbunden, dem können Sie Ihr Problem darlegen und bekommen im Anschluss eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Lage.

Diese Einschätzung sowie die damit verbundenen Perspektiven befähigt Sie, selber zu beurteilen, in welchem Maß sich in dieser Angelegenheit eine umfassende anwaltliche Beratung und juristische Vertretung rechnet. Deshalb können Sie in Ruhe entscheiden, denn erst die eventuell folgende Beratung oder Vertretung ist mit Kosten verbunden.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) folgen die Kosten für die Beratung bei einem Anwalt. In unserer Erlanger Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. Im Laufe dieses Beratungsgesprächs wird auch geprüft, inwiefern für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Erfolg verspricht. Apropos, das Gespräch ist für die Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT kostenlos. Hier können Sie dem Verein beitreten.

Rechtliche Vertretung nach einer Kündigung heißt überwiegend, Führen einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Erlangen. Ebenso wie die dafür genannten Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Der letztlich entscheidende Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei Kündigungsschutzklagen drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten zusammengerechnet 5.500,00 Euro müssen Sie mit Rechtsanwaltskosten von 1184,05 Euro rechnen, wenn das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 464,10 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 5.500,00 Euro Streitwert, 2.368,10 Euro nach einem Urteil und 3.296,30 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Erlanger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 09131 9293335


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