Das Arbeitsrecht
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
Das individuelle Arbeitsrecht ordnet die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, speziell die zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsverträge und, wenn nötig, die Tarifverträge, die Betriebsvereinbarungen sowie die gesetzlichen Vorschriften.
Das kollektive Arbeitsrecht ordnet Rechte und Pflichten von Koalitionen, im Sinne des Arbeitsrechts, in Betrieben, deshalb wird es auch als Koalitionsrecht bezeichnet. Koalitionen sind auf der einen Seite die Arbeitgeber oder die sie vertretenden Verbände und auf der anderen Seite die Vertretungsorgane der Arbeitnehmer, wie Betriebsräte und Gewerkschaften. Kollektives Arbeitsrecht befasst sich mit Gegebenheiten des Betriebsverfassungsrechts, des Tarifrechts, sowie des Streik- und Aussperrungsrechts.
Themen des Arbeitsrechts
Deutsches Arbeitsrecht ist augenscheinlich unübersichtlich aufgebaut, weil es trotz wiederholter Versuche, nicht gelang ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Drum müssen sich Arbeitsrechtler an mehr als 50 Rechtsquellen abarbeiten.
Jene Quellen des Rechts zeigen sich in der Normenpyramide, welche mit dem über allem stehenden EU-Recht und dessen Richtlinien eingeleitet wird und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hinunter zum Weisungsrecht der Arbeitgeber als unterste Ebene langt.
Genauso müssen mit Arbeitsrecht befasste Rechtsanwälte das sogenannte Richterrecht mitberücksichtigen, welches sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Erlangen übernommen werden kann.
Aber wann ist es unvermeidlich einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen? Sicherlich, wenn es um Wichtiges geht, wie berufliche Aussichten, Geld, die Karriere oder einfach nur den guten Ruf. Fachanwälte für Arbeitsrecht sind bezüglich der Rechtslage stets auf dem neuesten Stand und wissen, ob für den betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Das wird erheblich, wenn zum Beispiel die Bestimmungen im Tarifvertrag von denen des Arbeitsvertrages zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen.
Wir von der Erlanger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 09131-9293335
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