Anwälte für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Immer wenn rechtliche Angelegenheiten zu tätigen sind, geht nichts ohne Anwälte. Das ist wahrscheinlich ein Patentanwalt, wenn es um gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, wenn es darum geht, den Rechtsgeber, also den Staat, zu vertreten oder auch ein Rechtsanwalt, für die Beratung und Vertretung von juristischen und natürlichen Personen. Ergänzend gibt es noch Syndikusrechtsanwälte, welche sich um die rechtlichen Angelegenheiten von Unternehmen und Verbänden kümmern.

Erst wenn ein Jurist besondere Erfahrungen und Kenntnisse in einem Rechtsgebiet erworben hat, ist er berechtigt, sich Fachanwalt zu nennen. Ein Erwerb der Fachanwaltschaft ist in Deutschland seit dem Jahr 2019 für 24 Rechtsgebiete realisierbar. Auf welche Weise aus einem Anwalt ein Fachanwalt, beispielsweise für Arbeitsrecht, wird, ergibt sich aus der Fachanwaltsordnung. Gerade mal 28 Prozent der Rechtsanwälte sind Fachanwälte, etwas über zwanzig Prozent von denen sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht muss besonderes Wissen im Verfahrensrecht, dem Individualarbeitsrecht sowie dem kollektiven Arbeitsrecht nachweisen. Zum Kollektivarbeitsrecht gehören in diesem Kontext das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht, das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht sowie das Tarifvertragsrecht.

Vorrang hat dennoch das Individualarbeitsrecht, weil dort besonderes Wissen bezüglich des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, und des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, erwartet werden.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erlangen, muss der Bewerber mindestens 100 durch ihn selbst bearbeitete Fälle nachweisen, wobei die Hälfte davon gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein müssen.

Bevor es jemanden erlaubt wird, sich um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bemühen, muss er sich zunächst zum Rechtsanwalt, also einem Volljuristen, mit Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.

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