Abmahnung



Die Abmahnung

Der Zweck einer Abmahnung

Abmahnungen sind eine Option, auf vertragswidriges Verhalten hinzuweisen und mit der Anordnung zu verbinden, dieses zukünftig zu unterlassen. Eine Abmahnung kann sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer erfolgen. Im überwiegenden Teil der Fälle wird die Abmahnung jedoch vom Arbeitgeber initiiert, denn wenn sich Arbeitnehmer nicht an die vertraglichen Absprachen halten, dient diese als Disziplinarmaßnahme.

Die Abmahnung differenziert sich dabei signifikant von anderen Disziplinarmaßnahmen, durch eine ihrer wesentlichen Eigenschaften. Im Gegenteil zur Anhörung, Verwarnung und Co hat die Abmahnung, neben der Rüge- und Beweissicherungsfunktion, zusätzlich eine Warnfunktion. Diese kündigt ganz konkret an, dass der Betroffene mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen muss, wenn er sein vertragswidriges Verhalten nicht beendet. Bitte nicht vergessen: Jede Disziplinarmaßnahme, die mit einer Kündigung droht, ist rechtlich gesehen eine Abmahnung.

Abmahnung erhalten – Was nun?

Um auf eine Abmahnung zu reagieren, gibt es eine Menge Modi. Arbeitnehmer können einfach nichts tun, den Betriebsrat einschalten, eine Gegendarstellung verfassen, um der Abmahnung zu widersprechen oder prüfen, ob ein Anspruch auf Rücknahme aus der Personalakte besteht.

Eine vorschnelle Stellungnahme sollte der Abgemahnte aber vermeiden, denn es ist weder nützlich, impulsiv zu widersprechen, noch die erhobenen Vorwürfe zu bestätigen. Generell kann es nicht schaden, zu zeigen, dass man sich mit den Beschuldigungen befasst.

Oft wird geraten, gegen eine erteilte Abmahnung zu klagen, dabei gibt es aber Fälle, in denen es klüger ist, nichts zu tun. Eine erkennbar zu Unrecht erteilte Abmahnung, kann bei einem späteren Prozess beim Arbeitsgericht, als Joker genutzt werden.

Wie das passendste Verhalten nach einer Abmahnung aussieht, hängt von den spezifischen Umständen ab. Wird eine Abmahnung als berechtigt wahrgenommen, muss der Betroffene lediglich sein vertragswidriges Verhalten abstellen. Sind die Dinge unübersichtlicher, ist es besser, Rat von außen einzuholen – bei innerbetrieblichem Hintergrund vom Betriebsrat, in allen anderen Fällen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Hilfe durch den Fachanwalt

Holen Sie sich professionelle Unterstützung bei Ihrer Abmahnung

Wir von der Erlanger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 09131 9293335


Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.

Arbeitsrecht Hotline:
09131-9293335

Unser Partner im Arbeitsrecht

Unsere Standorte

Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.