Die ordentliche Kündigung

Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?

Ordentliche Kündigungen sind einseitige Willenserklärungen, um ein Vertragsverhältnis zu beenden. Im Regelfall können unbefristete Arbeitsverhältnisse allein unter Einhaltung der Kündigungsfrist und der gesetzlichen Formanforderungen sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Diese Grundregeln gelten für den kündigenden Arbeitgeber ebenso, wie für die Arbeitnehmer, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht länger fortsetzen wollen.

Kündigungsfristen werden in tarif- oder arbeitsvertraglichen Vereinbarungen getroffen, falls es aber solche nicht gibt, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für Betriebe mit über zehn Beschäftigten gilt das Kündigungsschutzgesetz für alle, die dort mehr als sechs Monate gearbeitet haben und sorgt dafür, dass Arbeitgeber gute Gründe für die ordentliche Kündigung vortragen müssen.


Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung

Bei der personenbezogenen Kündigung geht es um die Person des Beschäftigten, weil er seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr erbringen kann, obwohl er es will. Dies kann entweder wegen eines medizinischen Sachverhalts oder eine Statusänderung bedingt sein.

Wenn der Arbeitsplatz eines Beschäftigten im Betrieb entfällt und es für diesen keine andere Möglichkeit der Beschäftigung gibt, ereignet sich eine betriebsbedingte Kündigung. In solchen Fällen möchte der Arbeitgeber diesen zwar sehr gerne behalten, aber kann es nicht.

Die verhaltensbedingte Kündigung findet dann statt, wenn ein Beschäftigter den Betriebsfrieden erheblich stört oder das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist. Dieses ist meist dann der Fall, wenn ein Arbeitnehmer etwas gestohlen oder Kollegen und Vorgesetzte tätlich angegriffen hat.

All diese Kündigungen erfordern eine möglichst genaue Begründung, denn je schlechter diese ist, umso geringer ist deren Wirkungsgrad. Auf diesen Wirkungsgrad kommt es nämlich an, sofern sich der Gekündigte mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel beim Arbeitsgericht Erlangen wehrt, denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Verpflichtung versucht er sich fast immer durch die Zahlung einer angemessenen Abfindung zu befreien.

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