Die Kündigung des Arbeitsvertrags

Kündigung – Was ist das?

Eine Kündigung ist im Arbeitsrecht eine einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers, um ein bestehendes Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ob eine Kündigung rechtsgültig ist, hängt durchgängig von deren Wirksamkeit ab, welche indessen an verschiedene Bedingungen geknüpft ist, aufgrund dessen müssen wichtige formelle Vorschriften eingehalten und zwingende Voraussetzungen erfüllt werden.

Es bestehen viele Möglichkeiten, die Kündigungen zwecks besseren Verständnisses zu klassifizieren. Abzugrenzen ist zwischen einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer und der Fremdkündigung durch den Arbeitgeber, zwischen den verschiedenen Kündigungsarten, wie betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte und krankheitsbedingte Kündigung. und zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung. Überdies lässt sich zwischen Verdachts-, Druck- und Änderungskündigungen differenzieren.


Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Eine bedeutende Prämisse für die Wirksamkeit einer Kündigung ist deren Schriftform, denn liegt diese nicht vor, ist die Kündigung prinzipiell ungültig. Es gibt indes Ausnahmen, beispielsweise wenn der Arbeitnehmer telefonisch kündigt und anschließend einfach nicht mehr zur Arbeit erscheint, kann er durchaus die Wirksamkeit der Kündigung erreichen.

Gleicherweise wichtige Aspekte einer Kündigung sind die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz bewahrt eine große Anzahl von Arbeitnehmern vor einer ordentlichen Kündigung, da laut diesem nur bestimmte Kündigungsgründe zulässig sind. Immerhin gilt dieses Gesetz lediglich in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten, die gleichzeitig mehr als sechs Monate beschäftigt sind.

Für festgelegt Personengruppen gibt es noch darüber hinaus einen besonderen Kündigungsschutz – so ist bei der Kündigung eines Schwerbehinderten die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich. Unter keinen Umständen gekündigt werden dürfen, Schwangere, Mitglieder des Jugend- und Betriebsrates sowie Mütter und Väter während der Elternzeit.

Sobald Ihnen eine Kündigung zugestellt wurde, beginnt eine Frist zu laufen, innerhalb derer Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Erlangen einlegen können, aber wird diese sogenannte Dreiwochenfrist versäumt, ist die Kündigung wirksam.

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