Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das permanente sowie gezielte Herabsetzen, Ausgrenzen und Diskriminieren von Personen über eine längere Dauer beschreibt man als Mobbing, allerdings handelt es sich dabei nicht um einen Rechtsbegriff. Mit dem Terminus Mobbing werden ganz verschiedene Handlungen zusammengefasst, die aber nur zum Teil strafbewehrt sind. Mobbing ist ein mannigfaltiges Geschehen, das allein in Deutschland etwa anderthalb Millionen Beschäftigte auf der Arbeit betrifft.

Mobbing am Arbeitsplatz ist zumeist durch unzureichende Arbeitsorganisation determiniert, denn die Mitarbeiter eines Betriebes bilden eine Art Zwangsgemeinschaft, welche unter negativen Umständen Rivalitäten und Zerwürfnisse begünstigt. Schafft es die Betriebsleitung des Unternehmens nicht, das Betriebsklima zu verbessern, entsteht ein perfekter Nährboden für Mobbing und dann suchen Mitarbeiter mit wenig Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um das ihre zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist ein negatives Konzept mit zahlreichen möglichen Beteiligten, dass es zu verstehen gilt. Ein paar Kollegen schauen einfach nicht hin, weil sie befürchten ansonsten selbst zum Opfer zu werden, derweil andere genüsslich zuschauen und dazu kommen Mitläufer, die den Täter bei seinen Mobbinghandlungen bestärken.

Wenn ein Arbeitnehmer das fühlt, dass er gemobbt wird, sollte er sich zur Wehr setzen, indem er zunächst den Betriebsrat oder unmittelbare Vorgesetzte hinzuzieht. Sofern das nicht dienlich ist, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Anlegen eines Mobbing-Tagebuchs bewährt hat.

In dem Tagebuch muss der Betroffene die Mobbinghandlungen für ein paar Wochen detailliert sammeln, das bedeutet, sorgfältig eintragen, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es gibt. Beschimpfungen, bloße Vermutungen, eigene Wertungen und Verallgemeinerungen gehören indes nicht hinein.

Gehören zu den Mobbinghandlungen Beleidigungen, sexuelle Nötigung, Tätlichkeiten oder auch üble Nachrede, kann eine Strafanzeige erstattet werden. Bei allen Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber grundsätzlich in der Pflicht, denn dieser muss das Mobbing unterbinden, indem er Täter abmahnt, versetzt oder entlässt.

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