
Bei Kündigung, Anwalt einschalten
Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Vorsichtshalber schnell! Sobald Mitarbeiter eine Kündigung erhalten haben, geraten diese häufig in eine außergewöhnlich angespannte Lage, da sie kaum wissen, wo ihnen der Kopf steht. Dabei ist es gerade in dieser Zeit wichtig, schnelle und richtige Entscheidungen zu treffen und allein aus diesen Gründen ist es ratsam unverzüglich einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten.
Viele Arbeitnehmer schrecken davor zurück einen Anwalt um Hilfe zu ersuchen, da sie überhöhte Kosten erwarten, obschon es dazu keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Rechtsanwalt wird Sie erstmal anhören. Wenn Sie Ihr Problem dargelegt haben, bekommen Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre arbeitsrechtliche Aussichten selbst einzuschätzen.
Auf was es nach einer Kündigung ankommt
Lassen Sie sich von ihrem Arbeitgeber zu nichts überreden, denn es gibt weder Notwendigkeit, noch Pflicht irgendetwas zu unterschreiben. Jedoch läuft der Arbeitgeber Gefahr, durch sein Vorgehen selber für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, sei es durch mangelhafte Kündigungsgründe oder Formfehler.
Kommunizieren Sie im Falle einer Kündigung unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, da mit dem Erhalt der Kündigung Fristen zu laufen beginnen. Wer diese ignoriert, verspielt juristische Optionen und riskiert darüber hinaus den finanzielle Ansprüche.
Sofern der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis gekündigt hat, muss eine Dreiwochenfrist beachtet werden, diese wird im Rechtswesen als eine materielle Präklusion bezeichnet. Das besagt für den Arbeitnehmer, wenn er nicht innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage reagiert, gilt die Kündigung, unabhängig ihres Wirkungsgrades, als akzeptiert.
Aber Vorsicht, es gibt noch viel kürzere Fristen, welche mit der Kündigung zu laufen beginnen, zum Beispiel muss diese falls von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet, innerhalb von drei Tagen zurückgewiesen werden. Deshalb empfiehlt es sich nach dem Erhalt einer Kündigung, unverzüglich einen Anwalt für Arbeitsrecht zu informieren, um dessen kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten.
Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer aus Erlangen. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 09131 9293335
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